Medizinische Behandlungspflege nach § SGB V
Wir helfen Ihnen bei der medizinischen Behandlungspflege: Die Medizinische Versorgung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege
Die Behandlungspflege nach Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) umfasst ausschließlich medizinische Leistungen die von examinierten Pflegekräften bei einem pflegebedürftigen Patienten zu Hause durchgeführt werden und zwar auf der Basis einer ärztlichen Verordnung. Diese Leistung ist ausschließlich über die Krankenkasse abrechenbar.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme / Herrichten von Medikamenten
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruck-, Puls-, und Zuckermessung
- Insulin-Injektionen
- Verbandswechsel jeder Art / moderne Wundversorgung
- Augentropfen verabreichen
- Legen und Pflegen eines Blasendauerkatheters
und vieles mehr.