Entlastungsleistungen 

Die Entlastungsleistung richtet sich an ALLE Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1).

Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht im laufenden kalenderjahr sondern erst zum 30.06. des Folgejahres.


Haushaltsnahe Dienstleistungen

– Hilfe im Haushalt: Aufräumen von Kleiderschrank und Kühlschrank

– Sortieren persönlicher Unterlagen

– Gestaltung des häuslichen Alltags (Strukturierung des Tagesablaufs)

– Handwerkliche Unterstützung wie das Auswechseln von Glühbirnen

– Blumen- und Pflanzenpflege, auch auf Balkon und Terrasse


Beschäftigung, Hobby und Kommunikation

- Emotionale Sicherheit durch die Anwesenheit einer Betreuungsperson

- Aufrechterhaltung sozialer Kontakte (vorlesen, spazieren gehen, zum Friseur begleiten etc.)

- gemeinsame Gesellschafts- oder Rätselspiele

- gemeinsam kochen und backen (Hilfe bei der Nahrungsaufnahme)

- gemeinsam lesen, malen, basteln oder Handarbeiten

- Unterstützung zum Gebrauch von Fernseher, Handy, Tablet oder Computer

- Übungsbeispiele zur Mobilisation und Kräftigung der Muskulatur

- gemeinsame Gespräche

- Unterstützung bei der Korrespondenz mit Behörden etc.


Die finanzielle Unterstützung durch den Entlastungsbetrag verfällt nicht im laufenden kalenderjahr sondern erst zum 30.06. des Folgejahres.

 
 
 
 
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