Grundpflege / Pflegekassenleistungen SGB XI

Wir helfen Ihnen im Rahmen der Grundpflege bei Körperpflege, Ernährung und Mobilisation


Mit der Grundpflege unterstützen wir unsere Kunden bei allen regelmäßigen Pflegemaßnahmen, um den Alltag zu bewältigen und so lange wie möglich zu Hause leben zu können.

Bei Bedarf versorgen wir unsere Kunden mehrmals täglich, an Wochenenden und Feiertagen.

Die Pflegeversicherung definiert Grundpflege in § 36 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 4 SGB XI als Hilfestellung bei den zur Grundversorgung gehörenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in den Bereichen.

Um die Aktivierung zu fördern geht unser Team aus erfahrenen Pflegekräften auf die Individualität und Wünsche unserer Kunden ein.
Entsprechend des Pflegegrades wird der Bedarf an Unterstützung eingestuft und durch die Pflegekasse finanziert (Sozialgesetzbuch XI).


Körperpflege

– Waschen (Körper, Gesicht, Haare)

– Rasur, Nagelpflege, Hautpflege

– Hilfe beim An- und Auskleiden

– Mund-/ Zahn- und Prothesenpflege

– Unterstützung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung, Stomaversorgung, Pflege des Dauerkatheters

Arten der Körperpflege:


– Kleine Morgentoilette umfasst in der Regel Gesicht mit Zahnpflege, Rasur bei Männern, Brust, Genitalbereich und Gesäß (Varianten möglich) sowie Integration der Prophylaxen

– Große Morgentoilette beinhaltet zusätzlich Rücken, Extremitäten; bei Bedarf Haarwäsche


Ernährung


– Mundgerechte Zubereitung der Nahrung

– Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder Vorbereitung von Sondennahrung

Lagerung und Mobilität


– Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen

– An- und Auskleiden

– Begleitung zu Arztbesuchen

– Gehübungen, Hilfe beim Treppensteigen, Spaziergänge

– Hilfe/ Anleitung bei Nutzung von Gehhilfen

– Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung


 
 
 
 
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